Erbrechtliche Spannungen entzweien nicht nur Familien, sondern ganze Generationen und Firmen bzw. Gesellschaften.
Daher biete ich an, im Rahmen einer Mediation die Interessen eines jeden Beteiligten herauszuarbeiten.
- Aussprache über die Erwartungen
- Fragen zur Fairness
- Rechtliche Zwänge klären
- Ausgleich von Unterstützungs- bzw. Pflegeleistungen zu Lebzeiten usw.
Wenn sich alle Beteiligten ausgesprochen und ausgetauscht haben, fällt es leichter, eine letztwillige Verfügung zu treffen, bzw. schon zu Lebzeiten zu handeln.
Geld und Vermögen sind nur Teile des Problems.
Viel wichtiger sind die Emotionen, die damit verbunden sind.
Ein Beispiel:
Ein Kind, das einen Hof/Betrieb in der Erwartung bewirtschaftet, ihn zu erben und sein ganzes Herzblut in den Betrieb und die Versorgung der Eltern steckt, wird manchmal von den Geschwistern kurz vor Ableben der Eltern „ausgebootet“ und muss gehen. Die Enttäuschung ist groß, eine lebenslange Feindschaft unter den Hinterbliebenen bleibt.
Die Eltern wollen das nicht!
Mein Angebot:
- Ein Vorgespräch mit den Inhabern des Betriebes
- Einladung aller Beteiligten
- Klärung des Verfahrens und Auflistung der Themen
- Besprechung der Interessen
- Formulierung einer Vereinbarung
- Nach ca. 6 Monaten noch einmal – sofern gewünscht – ein kurzes Feedback
Die rechtliche Ausgestaltung der erarbeiteten Vereinbarung wird meist ein Notar Ihres Vertrauens machen müssen. In vielen erb- und familienrechtlichen Gestaltungen ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
Mein Angebot:
- Gemeinsames Gespräch über den Entwurf des Notars
- Evtl. Zusammenstellung der Änderungsvorschläge aller Beteiligter für den Notar
Die erarbeitete Vereinbarung unterschreiben Sie dann beim Notar oder Sie machen, je nachdem was sie erfahren haben, Ihre letztwillige Verfügung bzw. einen erbrechtlichen Vertrag.