November 16

Vollstreckungsfähige Vereinbarung treffen

Manche Parteien brauchen die Sicherheit, dass das gemeinsam erarbeitete Lösungshaus auch gebaut (vollstreckt) werden kann.

Als Mediatorin protokolliere ich die von den Parteien erarbeitete Einigung. Um sie auch vollstreckungsfest zu machen, kann sie

  • von einem Notar beurkundet werden
  • wenn die Angelegenheit schon rechtshängig ist, durch das Gericht protokolliert werden. Hierbei können auch noch nicht rechtshängige Ansprüche einbezogen werden (§ 278 VI ZPO). Das geht auch im schriftlichen Verfahren.
  • ohne Rechtshängigkeit bei Gericht kann, wenn jede Seite anwaltlich vertreten ist, der von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossene Vergleich auf Antrag einer Partei für vollstreckbar erklärt werden, wenn sich der Schuldner darin der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat und der Vergleich unter Angabe des Tages seines Zustandekommens bei einem Amtsgericht niedergelegt ist, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, gem. § 796 a ZPO.
November 16

Einreichung eines Güteantrags kann die Verjährung hemmen

Die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle eigereicht wird hemmt die Verjährung. Wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein nach § 204 BGB.

Gerade gegen Ende des Kalenderjahres ist dieses Verfahren sehr gut geeignet, der Einrede der Verjährung zu entkommen. Kontakt.

November 16

Mediation hemmt die Verjährung Mediieren bedeutet Verhandeln

Nach § 203 BGB wird die allgemeine Verjährung, soweit es sich nicht um Ausschlussfristen handelt, gehemmt, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Wegen der Einzelheiten lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten. Kontakt

Neuer Älter 1 2 5 6 7