Was es für Versicherungen, Banken, Energie und den öffentlichen Personenverkehr bereits gibt, wurde nun für vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffend Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge eingeführt. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wurde am 25.02.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 01.04.2016 in wesentlichen Teilen in Kraft. Die Bundesregierung erfüllt damit die Pflicht gem. Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63).
Unter www.bmjv.de kann der Gesetzestext heruntergeladen werden.