Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2016 – X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften verlangen können, dass Linienflüge schon bei der Buchung vollständig zu zahlen sind. Anders als im Reisevertragsrecht (vgl.: BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 – X ZR 85/12, BGHZ 203, 335), in dem die Rechtsprechung nur eine Anzahlung von 20 % und die Restzahlung höchstens 30 Tage vor Reiseantritt zulässt, sehen die Bundesrichter keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Zum einen sind sie geschützt durch die Fluggastrechteverordnung, soweit der Vertrag in deren Anwendungsbereich fällt, zum anderen ist das Insolvenzrisiko durch unionsrechtliche und nationale Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen, denen Luftfahrtunternehmen im Linienverkehr unterliegen gering. Ein eventueller Zinsausfall würde durch Frühbucherrabatte ausgeglichen. Die vollständige Zahlung nach erfülltem Vertrag, wie sonst im Werkvertrag üblich, sieht der BGH im Massengeschäft der Flugbeförderung als impraktikabel an.
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Feb 18