Kosten im Rahmen der Mediation und der Konfliktlösung
- Als Mediatorin und als Begleiterin in Konfliktlösungsverfahren vereinbare ich mit Ihnen ein Stundenhonorar oder einen Tagessatz. Üblicherweise teilen sich die Konfliktparteien diese Kosten.
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie mit Ihrem Kundenberater klären, ob die Kosten übernommen werden.
- Zur Dauer des Verfahrens gebe ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung. Letztlich hängt sie von der Komplexität der Themen und der Bereitschaft der Parteien ab, an einer Lösung konstruktiv mitzuarbeiten.