Kosten der Vertretung als Anwältin
- Das Honorar der Anwälte richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Grundlage für die Berechnung im Zivilrecht ist zumeist der Gegenstandswert. Gerne gebe ich Ihnen im Erstgespräch eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten, damit Sie kalkulieren können.
- Mandanten und Anwälte können das Honorar auch frei vereinbaren. Die gesetzliche Vergütung darf jedoch in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht unterschritten werden.
- Für die Erstberatung berechne ich maximal 200,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so empfehle ich Ihnen, sich vorher zu erkundigen, ob sie die anfallenden Kosten übernimmt.
- Bedürftige haben die Möglichkeit, sich vor der Beratung einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu holen. Dann beträgt die Kostenbelastung für die Erstberatung nur 10,00 €. Im Rahmen einer Klage kann auch Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.