Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2015, Az. 10 AZR 423/14 den Zuschlag für nicht tarifgebundene regelmäßige Nachtarbeit konkretisiert. Grundsätzlich hängt die Höhe gem. § 6 Abs. 5 ArbZG von der Belastung des Arbeitnehmers ab. Im konkreten Fall ging es um einen LKW-Fahrer im Paketlinientransportdienst, der nur nachts arbeitete. Ein Zuschlag von 30 % ist hier angemessen, urteilte das BAG. Die Feststellungsklage des Arbeitnehmers, dem für die nach arbeitswissenschafltichen Erkenntnissen erhöhte Belastung auch keine angemessene Zahl bezahlter freier Tage gewährt worden war, hatte Erfolg.
Jan 7