Jan 7

Regelmäßige Nachtarbeit ist angemessen zu vergüten. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.2015.

Tags:

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2015, Az. 10 AZR 423/14 den Zuschlag für nicht tarifgebundene regelmäßige Nachtarbeit konkretisiert. Grundsätzlich hängt die Höhe gem. § 6 Abs. 5 ArbZG von der Belastung des Arbeitnehmers ab. Im konkreten Fall ging es um einen LKW-Fahrer im Paketlinientransportdienst, der nur nachts arbeitete. Ein Zuschlag von 30 % ist hier angemessen, urteilte das BAG. Die Feststellungsklage des Arbeitnehmers, dem für die nach arbeitswissenschafltichen Erkenntnissen erhöhte Belastung auch keine angemessene Zahl bezahlter freier Tage gewährt worden war, hatte Erfolg.